INNERHALB DER GESETZLICH GEREGELTEN TÄTIGKEIT
UNTERLIEGEN DIE KÜS-PRÜFINGENIEURE DER STAATLICHEN ÜBERWACHUNG
ZU DIESEN DIENSTLEISTUNGEN ZÄHLEN:
- Hauptuntersuchungen (HU) gemäß § 29 StVZO
- Abgasuntersuchungen (AU) gemäß § 47a StVZO
- Änderungsabnahmen gemäß § 19 Absatz (3) StVZO
- Sicherheitsprüfungen (SP) gemäß § 29 StVZO Verlängerung
der besonderen Zulassungsbescheinigung gemäß ADR - Untersuchungen gemäß §§ 41, 42 BO-Kraft
- Kombinationsprüfung nach der 9. Ausnahmeverordnung
zur StVZO („Tempo-100-Plakette“) - Gefahrgut - Verlängerung
der besonderen Zulassungsbescheinigung gemäß ADR - Untersuchung nach § 17 StVZO/§ FZV
- Oldtimergutachten nach § 23 StVZO
- GWP - Zusätzliche Untersuchung für gasbetriebene KFZ
Flüssiggasanlagen in gewerblich genutzten Fahrzeugen - Gasprüfung nach G 607
- Betreuung von Betrieben durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- Prüfung von Rolltoren, Hebebühnen etc. gemäß den BGV
ZUM KÜS - LEISTUNGSUMFANG GEHÖREN EBENSO
DIE KLASSISCHEN SACHVERSTÄNDIGEN - BEREICHE
- KÜS - Plus Gebrauchtwagencheck
- Erstellung von Unfall-/Schadengutachten
- Technische Beweissicherung
- Fahrzeugbewertungen
- Begutachtung von Lackschäden